Was ist der Zweck von Ausweisdokumenten, welche Gründe gibt es für ihre Änderung und wie lange sind sie gültig?
Was ist der Zweck von Ausweisdokumenten, welche Gründe gibt es für ihre Änderung und wie lange sind sie gültig?
Zweck der Personalausweise und Reisepässe sowie die Bedingungen für ihre Ausstellung, Erneuerung, Nutzung und Gültigkeit, sowie die darin enthaltenen Daten werden durch das Gesetz der Republik Litauen über den Personalausweis und Reisepass geregelt.
Der Reisepass der Republik Litauen ist ein Personaldokument, das die Identität und Staatsangehörigkeit einer Person bestätigt und für Reisen ins Ausland oder die Nutzung in der Republik Litauen bestimmt ist. Ein Reisepass wird an jede/n litauische/n Staatsbürger*in ausgestellt, unabhängig vom Alter, der/die in der Republik Litauen oder im Ausland lebt.
Der Personalausweis ist das Dokument eines Staatsbürgers der Republik Litauen, das seine Identität und Staatsangehörigkeit bestätigt und für die Nutzung innerhalb der Republik Litauen bestimmt ist, aber auch für Reisen in Länder, die den Personalausweis als Reisedokument anerkennen, verwendet werden kann.
Im Personalausweis können elektronisch der elektronische Identifikationszertifikat und das qualifizierte elektronische Signaturzertifikat gespeichert werden.
Informationen zu den elektronischen Identifikations- und E-Signaturfunktionen im Personalausweis finden Sie hier.
Personalausweise und Reisepässe werden im Konsulat für Staatsbürger ausgestellt oder erneuert, die ihren Umzug aus Litauen gemeldet haben oder deren Wohnsitz noch nicht als geändert gilt.
Ein Staatsbürger kann gleichzeitig einen Personalausweis und einen Reisepass besitzen.
Gründe für die Änderung von Personaldokumenten
Der Personalausweis wird geändert, wenn:
- Der Staatsbürger seine Anmeldedaten ändert (Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum) oder ihm eine neue Identifikationsnummer zugewiesen wird;
- der Personalausweis unbrauchbar geworden ist;
- Fehlerhafte Einträge im Personalausweis vorhanden sind;
- Die Gültigkeit des Personalausweises abgelaufen ist;
- Der Staatsbürger dies beantragt.
Der Reisepass der Republik Litauen wird geändert, wenn:
- Der Staatsbürger seine Anmeldedaten ändert (Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Nationalität) oder ihm eine neue Identifikationsnummer zugewiesen wird;
- der Reisepass unbrauchbar geworden ist;
- Fehlerhafte Einträge im Reisepass vorhanden sind;
- Die Gültigkeit des Reisepasses abgelaufen ist;
- Die Seiten für Visaaufkleber erschöpft sind;
- Der Staatsbürger dies beantragt.
Gültigkeit der Personaldokumente
Der Personalausweis ist gültig:
- Für einen Staatsbürger unter 5 Jahren – 2 Jahre;
- Für einen Staatsbürger im Alter von 5 bis 16 Jahren – 5 Jahre;
- Für einen Staatsbürger im Alter von 16 bis 70 Jahren – 10 Jahre;
- Für einen Staatsbürger ab 70 Jahren – 30 Jahre;
- Für einen Staatsbürger, bei dem die Fingerabdrücke vorübergehend nicht erfasst werden können – 12 Monate.
Der Reisepass der Republik Litauen ist gültig:
- Für einen Staatsbürger unter 5 Jahren – 2 Jahre;
- Für einen Staatsbürger im Alter von 5 bis 16 Jahren – 5 Jahre;
- Für einen Staatsbürger ab 16 Jahren – 10 Jahre;
- Für einen Staatsbürger, bei dem die Fingerabdrücke vorübergehend nicht erfasst werden können – 12 Monate.