Was tun, wenn Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass verloren haben?
Was tun, wenn Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass verloren haben?
Falls Ihr Reisepass oder Personalausweis verloren gegangen oder gestohlen wurde, empfehlen wir, den Vorfall der Polizei des Ortes, an dem der Verlust stattfand, zu melden und ein entsprechendes Bestätigungsschreiben zu erhalten. Dies kann Ihnen helfen, unangenehme Situationen zu vermeiden, falls andere Personen versuchen sollten, Ihr verlorenes Dokument illegal zu nutzen.
Da die Polizei in Deutschland den verlorenen Reisepass oder Personalausweis der Republik Litauen nicht für ungültig erklären kann, müssen Sie persönlich im Konsulat erscheinen und eine Meldung über den Verlust des Litauischen Staatsbürgerschaftsdokuments einreichen, damit der verlorene Ausweis für ungültig erklärt wird.
WICHTIG: Meldungen über den Verlust von Personaldokumenten werden nicht per Post, Telefon, Fax oder E-Mail entgegengenommen.
Sie können auch über das litauische Migration-Informationssystem MIGRIS eine Meldung über den Verlust Ihres litauischen Reisepasses oder Personalausweises einreichen. Die Meldung kann jederzeit erfolgen, sodass Sie nicht persönlich ins Konsulat kommen müssen.
Bitte beachten Sie, dass deutsche Behörden manchmal gefundene litauische Reisepässe oder Personalausweise zurückgeben. Daher empfehlen wir, vor der Erklärung des Dokuments für ungültig beim Konsulat nachzufragen, ob das verlorene Dokument eingegangen ist.
Meldung einreichen
- Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich, um eine Meldung über den Verlust des Personaldokuments einzureichen.
- Falls Sie nach dem Verlust des litauischen Reisepasses oder Personalausweises nach Litauen reisen möchten, wird Ihnen im Konsulat ein einmaliges Reisedokument – der Heimreiseschein– ausgestellt.
- Wenn Sie anstelle des verlorenen Dokuments ein neues Dokument beantragen möchten, müssen Sie sich im Voraus elektronisch für einen Termin anmelden.
ACHTUNG: Sobald ein Personaldokument für ungültig erklärt wurde, kann dieser Status nicht mehr rückgängig gemacht werden und das Dokument kann nicht wieder verwendet werden. Sollte ein solches Dokument wieder auftauchen, müssen Sie es entweder an das territoriale Amt des Migrationsamts oder an die litauische Konsularbehörde zurückgeben.