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Wie kann man ein neues Ausweisdokument abholen?

Wie kann man ein neues Ausweisdokument abholen?

Das Personaldokument kann abgeholt werden von:

  • dem Bürger persönlich im Konsulat;
  • einer von dem Bürger in seinem Antrag auf Ausstellung oder Änderung des Personaldokuments genannten Person, die ihren Identitätsnachweis sowie das abzuändernde Personaldokument des Bürgers vorlegt, sofern dessen Gültigkeit nicht abgelaufen ist;
  • einer bevollmächtigten Person des Bürgers, die ihren Identitätsnachweis sowie eine Vollmacht (Original der notariell beglaubigten Vollmacht oder die Nummer der Vollmacht, die mittels Informationstechnologie erstellt wurde) sowie das abzuändernde Personaldokument des Bürgers vorlegt, sofern dessen Gültigkeit nicht abgelaufen ist;
  • auf Wunsch des Bürgers, falls das Dokument per Post versendet wurde.

Abholung im Konsulat:

Sobald Ihr Personaldokument gefertigt wurde, werden Sie per E-Mail oder Telefon informiert, dass es abgeholt werden kann.

Eine vorherige Anmeldung zur Abholung des Personaldokuments ist nicht erforderlich.

Bei der Abholung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses muss das zu ändernde Dokument vorgelegt werden.

Der Reisepass oder Personalausweis eines Bürgers unter 16 Jahren kann nur von einem der Eltern oder des Vormunds abgeholt werden, wobei der Personalausweis des Elternteils oder Vormunds und das zu ändernde Dokument des Kindes (sofern dessen Gültigkeit nicht abgelaufen ist) vorgelegt werden müssen.

Der Reisepass oder Personalausweis eines Bürgers zwischen 16 und 18 Jahren kann vom Bürger selbst oder von einem der Eltern oder Vormunde abgeholt werden, wobei deren und das zu ändernde Dokument des Kindes (sofern dessen Gültigkeit nicht abgelaufen ist) vorgelegt werden müssen.

Zertifikate (elektronisches Identifikationszertifikat und qualifiziertes elektronisches Signaturzertifikat), die ab dem 14. Lebensjahr zusammen mit dem Personalausweis ausgestellt werden, können nur persönlich oder per Post im Konsulat abgeholt werden. Vertreter (Eltern, Vormunde) oder andere bevollmächtigte Personen können diese Zertifikate nicht abholen.

Falls der Bürger innerhalb eines Jahres nach Ausstellung des Personaldokuments nicht im Konsulat erscheint, um das Dokument abzuholen, wird dieses Dokument für ungültig erklärt und gemäß den festgelegten Vorschriften vernichtet.

Versand per Post:

Wenn Sie Ihr Personaldokument per Post erhalten möchten, müssen Sie einen mittelgroßen gepolsterten Umschlag (Luftpolstertasche), eine Sendungsverfolgungsnummer (Einschreiben) und eine Briefmarke im Wert von 1,80 EUR beilegen. Falls Sie zwei Dokumente (z. B. Reisepass und Personalausweis) bestellen, müssen Sie zwei gepolsterte Umschläge, zwei Sendungsverfolgungsnummern und zwei Briefmarken für den Versand jedes Dokuments beilegen. Wenn Sie nur den Personalausweis bestellen und elektronische Zertifikate für den Zugang zu litauischen Behörden wünschen, müssen Sie einen mittelgroßen gepolsterten Umschlag, eine Sendungsverfolgungsnummer (Einschreiben), eine Briefmarke im Wert von 1,80 EUR sowie einen einfachen Umschlag, eine Briefmarke im Wert von 1,80 EUR und eine Sendungsverfolgungsnummer (Einschreiben) im Wert von 2,65 EUR beilegen.

WICHTIG: Wenn Sie den Reisepass oder Personalausweis oder einen Umschlag mit Passwort per Post erhalten, müssen Sie das mitgelieferte Formular ausfüllen und dieses per E-Mail (konsulat.munich@urm.lt) an das Konsulat senden. Falls dies per E-Mail nicht möglich ist, kann das Formular auch per Post an das Konsulat gesendet werden.

Erst nach Erhalt des Formulars wird der Reisepass oder Personalausweis bzw. die Zertifikate (elektronisches Identifikationszertifikat und qualifiziertes elektronisches Signaturzertifikat) aktiviert und in Kraft gesetzt.

Falls die Konsularbehörde innerhalb der festgelegten Frist keine Mitteilung über den Erhalt des Personaldokuments erhält, wird dieses als verloren erklärt.