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Zertifikate (elektronische Unterschrift) und deren Erneuerung

Zertifikate (elektronische Unterschrift) und deren Erneuerung

Ab dem 1. Juli 2023 wird auf der Personalausweiskarte der elektronische Identifikationszertifikat und das qualifizierte elektronische Signaturzertifikat für 5 Jahre eingetragen, die es ermöglichen, elektronische Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu unterzeichnen (nachfolgend als „Zertifikate“ bezeichnet). Ein Umschlag mit dem Passwort, das für die Nutzung der durch die Zertifikate angebotenen Möglichkeiten erforderlich ist, wird ausgestellt und die Zertifikate werden für Personen ab 14 Jahren aktiviert, jedoch nur, wenn die Person persönlich die Ausweiskarte abholt.

Wenn die Personalausweiskarte von einer bevollmächtigten Person abgeholt wird, werden die Zertifikate nicht aktiviert und der Umschlag mit dem Passwort wird nicht übergeben. In diesem Fall ist es nicht möglich, die Zertifikate zu nutzen.

Der Bürger hat die Möglichkeit zu entscheiden, ob er die Personalausweiskarte mit dem elektronischen Identifikationszertifikat und dem qualifizierten elektronischen Signaturzertifikat oder ohne diese bestellen möchte. Wenn der Bürger auf das elektronische Identifikationszertifikat und das qualifizierte elektronische Signaturzertifikat verzichtet, kann er nach Erhalt der Personalausweiskarte keine elektronischen Dienstleistungen nutzen oder Dokumente elektronisch unterzeichnen.

Bei einer Sperrung oder einem Verlust des Passworts (PIN-Code) ist es im Konsulat nicht möglich, die Zertifikate zu erneuern. Für die Erneuerung der Zertifikate kann sich die Person an das regionale Zentrum des Migrationsamts (Vilnius, Kaunas, Klaipėda, Marijampolė, Panevėžys, Alytus, Šiauliai, Tauragė, Telšiai, Utena) wenden, wobei der Personalausweis vorgelegt werden muss. Dieser Service ist kostenlos.

Die Person kann auch einen Antrag auf vorübergehende Aussetzung oder Stornierung der Zertifikatsgültigkeit sowie auf Aufhebung der vorübergehenden Aussetzung der Zertifikate beim Migrationsamt stellen.

Anträge auf vorübergehende Aussetzung der Zertifikatsgültigkeit können auch beim Zentrum für die Ausstellung von Personaldokumenten des Ministeriums für Innere Angelegenheiten der Republik Litauen telefonisch unter der Nummer +370 5 271 6062 eingereicht werden.

Personalausweise, die bis zum 1. Januar 2024 ausgestellt wurden, können ab dem 23. Juli 2024 nicht mehr für die qualifizierte elektronische Signatur verwendet werden.

Um elektronische Dienstleistungen mit der neuen Generation des Personalausweises (ausgestellt ab dem 12. August 2021) zu nutzen, reicht es aus, ein mobiles Gerät mit NFC-Technologie und die App „mCard LTU“ zu besitzen (verfügbar im App Store oder Google Play). Anleitungen zur Nutzung des Personalausweises für die elektronische Identifikation finden Sie in diesem Dokument.