Ausstellung oder Änderung von Ausweisdokumenten für Kinder unter 16 Jahren
Ausstellung oder Änderung von Ausweisdokumenten für Kinder unter 16 Jahren
- Dokumente werden nur nach vorheriger Online-Anmeldung zur Terminvereinbarung entgegengenommen.
- Bei der Anmeldung können Sie selbst das Datum und die Uhrzeit des Termins auswählen.
- Für die Beantragung oder Erneuerung eines Personaldokuments für ein Kind unter 2 Jahren ist die Anwesenheit des Kindes nicht erforderlich.
- Bei der Beantragung oder Erneuerung eines Personaldokuments für ein Kind im Alter von 2 bis 16 Jahren muss das Kind selbst anwesend sein.
- Es ist nicht notwendig, die Anträge im Voraus auszufüllen. Diese werden während des Termins im Konsulat ausgefüllt.
Der Antrag sowie andere erforderliche Dokumente können von einem der Elternteile oder vom Vormund des Kindes eingereicht werden. Wenn der Antrag vom Vormund eingereicht wird, muss zusammen mit dem Ausweisdokument des Vormunds auch das Dokument vorgelegt werden, das die Vormundschaft bestätigt.
Falls die Eltern geschieden sind, kann der Antrag auf Ausstellung oder Erneuerung des Personaldokuments von folgendem Elternteil gestellt werden:
- Von dem Elternteil, bei dem der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes festgelegt ist – unter Vorlage des entsprechenden Gerichtsurteils.
- Vom anderen Elternteil – unter Vorlage der schriftlichen Zustimmung des Elternteils, bei dem der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes festgelegt ist (die Unterschrift muss notariell oder in gleichwertiger Weise beglaubigt sein).
- Wenn der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes nicht festgelegt ist, muss das Dokument vorgelegt werden, das die Scheidung der Eltern bescheinigt (Gerichtsurteil über die Scheidung).
Erforderliche Dokumente:
- Das Personaldokument des Kindes (sofern nicht verloren).
- Das gültige Personaldokument eines der Elternteile oder des Vormunds, der mit dem Kind erscheint.
- Konsulargebühr für die Ausstellung des Personaldokuments. Konsulargebühren können nur per Bankkarte (außer American Express) im Konsulat bezahlt werden. Bargeld wird nicht akzeptiert.
- Falls der Reisepass per Post zugestellt werden soll, ist ein mittelgroßer gepolsterter Umschlag (Luftpolstertasche) mit Sendungsverfolgungsnummer (Einschreiben) und einer Postmarke im Wert von 1,80 EUR erforderlich.
- Wenn zwei Dokumente (z. B. Reisepass und Personalausweis) bestellt werden, sind zwei gepolsterte Umschläge für den Versand jedes Dokuments, zwei Sendungsverfolgungsnummern (Einschreiben) und zwei Postmarken im Wert von je 1,80 EUR erforderlich.
- Wenn der Personalausweis einer Person über 14 Jahren versendet wird und die elektronische Identifizierung und qualifizierte elektronische Signatur in den Ausweis aufgenommen werden sollen, sind zwei Umschläge erforderlich, von denen einer gepolstert mit Sendungsverfolgungsnummer (Einschreiben) und einer Postmarke im Wert von 1,80 EUR und der andere ein einfacher Umschlag mit einer Postmarke im Wert von 1,80 EUR ist.
Der ausgewechselte Personalausweis wird nach Überprüfung der persönlichen Daten an die betroffene Person zurückgesendet.
In allen Fällen, in denen Dokumente für die Ausstellung oder Erneuerung eines Personalausweises oder Reisepasses eingereicht werden, hat der konsularische Beamte das Recht, vom Antragsteller zusätzliche Dokumente und/oder Korrekturen der eingereichten Daten zu verlangen.