Im Notfall
Im Notfall
Was ist im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit zu tun?
Sollten Sie während Ihrer Reise einen Unfall erleiden oder erkranken, suchen Sie umgehend eine medizinische Einrichtung auf, in der Ihnen qualifizierte ärztliche Hilfe geleistet wird.
Falls Sie nicht wissen, wie Sie sich im Falle einer Verletzung, Erkrankung oder bei einem längeren Krankenhausaufenthalt im Ausland verhalten sollen, wenden Sie sich telefonisch an die in Ihrer Versicherungspolice oder deren Anlagen angegebenen Notrufnummern Ihres Versicherungsunternehmens oder dessen Assistance-Partner.
Legen Sie bei der medizinischen Einrichtung Ihre gültige Versicherungspolice oder die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vor. Bei Vorlage eines gültigen Versicherungsscheins nimmt die medizinische Einrichtung in der Regel selbst Kontakt mit der Versicherung auf.
Wenn möglich, können Sie die Kosten für die medizinische Behandlung auch selbst begleichen. Nach Ihrer Rückkehr nach Litauen haben Sie das Recht, bei Ihrer Versicherungsgesellschaft die Erstattung der angefallenen Kosten zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass eine Erstattung nur erfolgt, wenn Sie der Versicherung entsprechende Nachweise der medizinischen Einrichtung über die Inanspruchnahme der Leistungen und die Zahlung vorlegen.
Was ist zu tun, wenn Sie Opfer einer Straftat werden?
Sollten Sie im Ausland bestohlen oder überfallen werden oder sollten Sie oder Ihre Angehörigen Opfer von Gewalt werden, informieren Sie unverzüglich die nächstgelegene Polizeidienststelle.
Falls Sie bei einem Diebstahl oder Überfall Ihre Ausweisdokumente verloren haben, wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene diplomatische oder konsularische Vertretung Litauens. Sollte sich in dem betreffenden Land keine litauische Vertretung befinden, können Sie sich auch an die Botschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates wenden.
Informationen zur Kontaktaufnahme mit dem Außenministerium der Republik Litauen finden Sie hier.