Übersetzung
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Das Konsulat bietet keine Übersetzungsdienste an, fertigt keine Übersetzungen an und beglaubigt keine Übersetzungen. Dem Konsulat vorgelegte Übersetzungen müssen präzise und korrekt sein sowie den sprachlichen und formalen Anforderungen der litauischen Sprache und Verwaltung entsprechen. Die Übersetzung muss mit dem Originaldokument oder einer Kopie desselben fest verbunden sein (in diesem Fall ist das Originaldokument ebenfalls vorzulegen). Die Übersetzung muss einen Vermerk enthalten, dass die Person, die die Übersetzung angefertigt hat, die Verantwortung für die Richtigkeit der Übersetzung zwischen den jeweiligen Sprachen übernimmt. Ebenso muss angegeben sein, aus welcher Sprache in welche Sprache übersetzt wurde.
Eine Liste der in Deutschland allgemein beeidigten Dolmetscher und Übersetzer finden Sie auf der Website www.justiz-dolmetscher.de.