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Ausstellung oder Änderung von Ausweisdokumenten für Personen ab 16 Jahren

Ausstellung oder Änderung von Ausweisdokumenten für Personen ab 16 Jahren

  • Dokumente werden nur nach vorheriger Online-Anmeldung zur Terminvereinbarung entgegengenommen.
  • Bei der Anmeldung können Sie selbst das Datum und die Uhrzeit des Termins auswählen.
  • Der Antrag auf Ausstellung oder Erneuerung eines Personaldokuments muss von der Person selbst eingereicht werden, wenn diese 16 Jahre oder älter ist.
  • Es ist nicht erforderlich, den Antrag im Voraus auszufüllen. Dieser wird während des Termins im Konsulat ausgefüllt.

WICHTIG: Falls der Antragsteller zuvor kein Identitäts- und Staatsbürgerschaftsdokument erhalten hat und unter 18 Jahre alt ist, muss beim Antrag auf Ausstellung eines Personaldokuments zusätzlich folgende Person anwesend sein:

  • Ein Elternteil – mit Vorlage seines gültigen Personalausweises; oder
  • Ein Vormund – mit Vorlage der Vormundschaftsurkunde und seines gültigen Personalausweises; oder
  • Ein Vertreter einer sozialen Pflegeeinrichtung – mit Vorlage der entsprechenden Dokumente und seines gültigen Personalausweises.

Erforderliche Dokumente:

  • Reisepass oder (und) Personalausweis (sofern nicht verloren);
  • Fotos werden im Konsulat gemacht;
  • Konsulargebühr für die Ausstellung des Personaldokuments. Konsulargebühren können nur per Bankkarte (außer American Express) im Konsulat bezahlt werden. Bargeld wird nicht akzeptiert;
  • Falls der Reisepass per Post zugestellt werden soll, ist ein mittelgroßer gepolsterter Umschlag (Luftpolstertasche) mit Sendungsverfolgungsnummer (Einschreiben) und einer Postmarke im Wert von 1,80 EUR erforderlich;
  • Falls der Personalausweis per Post zugestellt werden soll, sind zwei Umschläge im Format C5 erforderlich (wobei einer davon gepolstert sein muss), sowie eine Sendungsverfolgungsnummer (Einschreiben) und zwei Postmarken im Wert von je 1,80 EUR, falls Zertifikate im Personalausweis eingetragen werden sollen;
  • Falls keine Zertifikate benötigt werden, reicht ein gepolsterter Umschlag mit Sendungsverfolgungsnummer (Einschreiben) und einer Postmarke im Wert von 1,80 EUR aus.

Der ausgewechselte Personalausweis wird nach Überprüfung der persönlichen Daten an den Antragsteller zurückgesendet.

In allen Fällen, in denen Dokumente für die Ausstellung oder Erneuerung eines Personalausweises oder Reisepasses eingereicht werden, hat der konsularische Beamte das Recht, vom Antragsteller zusätzliche Dokumente und/oder Korrekturen der eingereichten Daten zu verlangen.