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Honorarkonsuln

Honorarkonsuln

Dr. Dietmar O. Reich
Amtsbezirk: Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Adresse

Neuer Wall 72, 20354 Hamburg

Telefon

+49 40 688 745 170

Fax

+49 40 688 745 9

E-Mail dietmar.reich@bblaw.com

Dierk Neugebauer
Amtsbezirk: Bayern

Telefon

+ 49 172 664 0172

E-Mail dierk-neugebauer@t-online.de
Website www.konsulatlitauen.de

Prof. Dr. Wolfgang Frhr. von Stetten
Amtsbezirk: Baden-Württemberg

Adresse

Burgallee 6, 74653 Künzelsau

Telefon

+49 794 01269103

Fax

+49 794 01269104

E-Mail mail@wolfgang-stetten.de

 

 

Über die Aufgaben der Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln

Nahezu alle Staaten der Welt, darunter auch Litauen, richten neben offiziellen diplomatischen Vertretungen und von Berufskonsuln geleiteten Einrichtungen auch Honorarkonsulate ein, die von ernannten Honorarkonsulinnen und -konsuln geführt werden. Das wichtigste internationale Dokument, das die Kategorien, Klassen, den Status, die Aufgaben, Rechte und Privilegien konsularischer Amtsträger regelt, ist das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen von 1963, das von zahlreichen Staaten ratifiziert wurde.

Zu Honorarkonsulinnen und -konsuln können Personen unterschiedlichster Berufsgruppen ernannt werden – darunter Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, Unternehmerinnen und Unternehmer, Politikerinnen und Politiker sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kunst- und Kulturszene. Bei der Einrichtung von Honorarkonsulaten werden die sich entwickelnden Prioritäten der litauischen Außenpolitik sowie die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Gastland berücksichtigt. Ebenso wird die politische und wirtschaftliche Bedeutung des jeweiligen Staates für Litauen einbezogen.

Aufgaben der Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln:

  • Förderung freundschaftlicher Beziehungen zwischen Litauen und dem Land, in dem das Honorarkonsulat eingerichtet ist, sowie die Entwicklung von Handels-, Wirtschafts-, Kultur-, Wissenschafts- und Bildungsbeziehungen;
  • Schutz der Interessen litauischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie juristischer Personen im Konsularbezirk des Gastlandes und Gewährung notwendiger Unterstützung;
  • Vertretung Litauens bei öffentlichen Veranstaltungen und Treffen;
  • Zusammenarbeit mit in der Gaststaat lebenden litauischen Staatsangehörigen sowie mit der litauischen Diaspora;
  • Wahrnehmung weiterer Aufgaben, die zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Litauen und dem Gaststaat sowie zum Schutz der Interessen litauischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie juristischer Personen im Konsularbezirk erforderlich sind.

Aufgrund ihres besonderen Charakters stellt die Institution der Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln einen wichtigen Bestandteil des diplomatischen und konsularischen Systems vieler Staaten dar.

Regelungen für Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln