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Ab dem 22. Dezember 2019 werden beim Generalkonsulat der Republik Litauen in München keine Anträge auf Schengen- oder nationale Visa mehr entgegengenommen oder bearbeitet.

Bezüglich aller Fragen zu Reisen im Schengen-Raum müssen Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten, die zuständigen Stellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Deutschland kontaktieren.

Weitere aktuelle Informationen zur Visumerteilung finden Sie auf der Webseite https://keliauk.urm.lt.

 

Voraussetzungen für einreise in Litauen

Deutsche Staatsangehörigen benötigen kein Einreisevisum für die Republik Litauen. Die Dauer des Aufenthalts beträgt bis zu 90 Tage unter Vorlage eines gültigen Reisepasses, vorläufigen Reisepasses, Kinderausweises, Diplomatenpasses, Ministerialpasses, Dienstpasses, Seefahrtbuchs oder Personalausweises.

Kein Visum für den Aufenthalt bis zu 90 Tage benötigen auch Staatsangehörige anderer EU-Staaten, Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz, sowie Britische Staatsbürger (British Nationals (Overseas)).

Ab 21. Dezember 2007 dürfen Staatsangehörige, die der Visumpflicht unterliegen, mit einem einzigen Schengen-Visum im gesamten Schengen-Raum frei reisen und müssen kein Visum für Litauen beantragen.

Ab 21. Dezember 2007 dürfen Staatsangehörige von Drittländern, die im Besitz eines gültigen, von einem Schengen-Land ausgestellten Aufenthaltstitels sind, auf der Grundlage dieses gültigen Aufenthaltstitels im gesamten Schengen-Raum frei reisen und müssen kein Visum beantragen.