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Vorläufiges Reisedokument der Europäischen Union (EU-VRD)

Vorläufiges Reisedokument der Europäischen Union (EU-VRD)

Ab dem 01.12.2025 stellen die diplomatischen Vertretungen und konsularischen Einrichtungen der Republik Litauen im Notfall ein Vorläufiges Reisedokument der Europäischen Union (EU-VRD) aus. Dieses Dokument ersetzt ab diesem Datum den bisher verwendeten Heimreiseschein.

Bitte beachten Sie:
Der Antrag für das EU-VRD wird nur elektronisch über das System MIGRIS eingereicht.

Wann wird ein EU-VRD ausgestellt?

Das EU-VRD kann ausgestellt werden, wenn Sie sich im Ausland befinden und:

  • Ihr Reisepass, Personalausweis oder Reisedokument verloren, gestohlen oder zerstört wurde, oder
  • Sie ein neues Reisedokument nicht rechtzeitig auf anderem Wege erhalten können.

Das EU-VRD gilt für eine einzige Reise – normalerweise in den EU-Mitgliedstaat IhrerStaatsangehörigkeit oder Ihres Wohnsitzes.
In Ausnahmefällen kann auch ein anderes Reiseziel genehmigt werden.

Wer kann ein EU-VRD erhalten?

  • Litauische Staatsbürger.
  • In besonderen Fällen: ausländische Familienangehörige von litauischen Staatsbürgern ohne EU-Staatsbürgerschaft, wenn sie ein Aufenthaltsrecht in Litauen oder einem anderen EU-Staat besitzen und gemeinsam reisen.
  • Ausländer und Staatenlose, die in Litauen Schutzstatus oder ein Aufenthaltsrecht haben und nach Litauen zurückreisen.

Das EU-VRD wird nur von litauischen konsularischen Einrichtungen ausgestellt (nicht von Honorarkonsuln).

Wie beantrage ich ein EU-VRD?

1. Antrag über MIGRIS einreichen

Sie füllen den Antrag online in MIGRIS aus und wählen das Generalkonsulat der Republik Litauen in München als zuständige Stelle.

Folgende Unterlagen müssen Sie dem Antrag beifügen:

  • Wenn vorhanden: Ihren Reisepass/Personalausweis oder eine digitale Kopie;
    bei Verlust: ein anderes Dokument mit Foto.
  • Für in Deutschland geborene minderjährige Kinder litauischer Staatsbürger:
    ein Dokument, das die litauische Staatsbürgerschaft eines Elternteils bestätigt;
    sowie, falls in Litauen nicht registriert, die deutsche Geburtsurkunde (oder das mehrsprachige Formular A).
  • Wenn das Dokument länger als 15 Tage benötigt wird: Nachweise oder eine kurze schriftliche Erklärung zu den besonderen Umständen.
  • Für Familienangehörige eines LT-Staatsbürgers: Unterlagen, die bestätigen, dass sie gemeinsam reisen.
  • Bei Verlust oder Diebstahl eines in Litauen ausgestellten Reisedokuments:
    das Dokument über MIGRIS ungültig erklären oder dies im Konsulat erledigen und eine Verlustmeldung einreichen.

Hinweis:
Für Minderjährige unter 18 Jahren stellt den Antrag der gesetzliche Vertreter.
Minderjährige ab 16 Jahren können den Antrag auch selbst stellen.

2. Termin im Konsulat vereinbaren

Über KELIAUK buchen Sie einen Termin im Generalkonsulat in München.
In sehr dringenden Fällen kontaktieren Sie das Konsulat direkt, nachdem der Antrag über MIGRIS eingereicht wurde.

Wichtig:

  • Kinder unter 2 Jahren müssen nicht persönlich kommen.
  • Personen ab 2 Jahren müssen zur Identitätsprüfung persönlich ins Konsulat kommen.

Wie wird das EU-VRD ausgehändigt?

Das EU-VRD kann:

  • persönlich im Konsulat abgeholt werden,
  • nach persönlicher Vorsprache per Post zugesendet werden (Versandkosten trägt der Empfänger),
  • in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Absprache ohne persönliche Anwesenheit per Post versandt werden.

Konsulargebühr

Die Gebühr für die Ausstellung des EU-VRD beträgt 30 Euro.
In bestimmten gesetzlich geregelten Fällen kann die Gebühr entfallen.

Bearbeitungszeit

Das EU-VRD wird spätestens innerhalb von 2 Arbeitstagen ausgestellt, nachdem:

  • Ihre Identität, Staatsangehörigkeit und Ihr rechtlicher Status bestätigt wurden, oder
  • der betreffende EU-Mitgliedstaat zugestimmt hat (falls es sich um dessen Staatsbürger handelt).

Gültigkeitsdauer

  • Die Gültigkeit richtet sich nach der für die Rückreise benötigten Zeit,
  • beträgt jedoch maximal 15 Kalendertage.
  • Bei längerer Reisedauer oder besonderen Umständen kann es für einen längeren Zeitraum ausgestellt werden.
  • Eine Verlängerung des EU-VRD ist nicht möglich.